TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Zwar hat sich das Ergebnis verbessert, ist aber immer noch negativ. Immerhin sind Bereinigungen des Ergebnisses diese Mal nur so erfolgt, dass das bereinigte Ergebnis niedriger liegt als das tatsächliche.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat dürfte seinen Aufgaben ausweislich seines Berichts nachgekommen sein. Das Unternehmen scheint jetzt in die richtige Richtung zu laufen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, sowie vorsorgliche Bestellung des Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Beschlussfassung über die Bestellung der EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Zwar ist zu begrüßen, dass de rAbschlussprüfer gewechstel werden soll. E&Y ist aber aus Sicht der SdK als Abschlussprüfer ungeeignet, weil aus der Wirecard-Affäre immer noch keine Konsequenzen gezogen sind und diese aus Sicht der SdK auf systemische Mängel bei EY mit zurückzuführen ist.
TOP 4.2 Beschlussfassung über die Bestellung der EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden und soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird
Ablehnung
Begründung: siehe 4.1
TOP 4.3 Beschlussfassung über die vorsorgliche Bestellung der EY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin zum Prüfer für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: In diesem Bereich ist ein Versagen von EY bisher nicht bekannt geworden.
TOP 5 Aufsichtsratswahlen
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Bernd Starrock
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat ist fachlich geeignet, nicht überlastet und vertritt den größten Aktionär, ohne diesen überzurepräsentieren.
TOP 5.2 Michael Munz
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint geeignet und dürfte ausreichende zeitliche Ressourcen haben.
TOP 5.3 Bettina Curtze
Zustimmung
Begründung: Die Kandidatin erscheint geeignet und nicht überlastet.
TOP 5.4 Ralf Kindermann
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint geeignet und nicht überlastet.
TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Der Jahresbonus ist im wesentlichen abhängig vom bereinigten EBITDA. Als Anknüpfungspunkt ist das ungeignet. Damit würden Boni verdient, ohne dass das Unternehmen einen Gewinn macht, sondern auch das weitere Verbrennen des Eigenkapitals würde weiter mit Boni honoriert. Das bereits genügt für eine Ablehnung.
TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Änderung von § 12 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Eine Erhöhung um 50% erschent überzogen, zumal das Unternehmen immer noch Verluste schreibt.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Bericht über die bisherige Vergütung genügt den Anforderungen und ist hinreichend transparent.
TOP 9 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2026), die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2026) sowie die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Das Programm ist notwendig zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem Vorstand. Weitergehende Verwendungen sind nicht vorgesehen.
Ob das Vorstandsvergütungssystem insgesamt akzeptabel ist, ist bei TOP 6 zu beachten.
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Das genehmigte Kapital würde sich auf 50% des bisherigen Grundkapitals belaufen. Das ist zu viel, zudem kann die Kapitalerhöhung vollständig durch Sacheinlagen und somit ohne Bezugsrecht und mit Bewertungsrisiken erfolgen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich