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Fernheizwerk Neukölln AG (FHW)

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.2026
Sprecher: Michael Kunert

Fernheizwerk Neukölln AG (FHW)
Weigandufer 49
12059 Berlin
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats.


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Es gibt eine kleine Dividendenreduzierung, die dem Ergebnisrückgang entspricht. Dies ist noch akzeptabel, wenngleich die Gesellschaft auch großzügig die gleiche Dividendenhöhe hätte beibehalten können.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft arbeitet weiterhin solide. Insgesamt bewegen sich die Ergebnisse innerhalb der prognostizierten Werte und innerhalb der Erwartungen mit einem leichten Ergebnisrückgang.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Da es sich nur um eine formale Prüfung und nicht um eine inhaltliche Prüfung des Vergütungssystems handelt, kann dem geprüften Vergütungsbericht zugestimmt werden.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Da der neue Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft gemacht hat, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers. Es fehlen aber genaue Informationen, warum der neue Abschlussprüfer überhaupt vom Gericht bestellt werden mußte und wie er ausgewählt wurde.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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