1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025
Zustimmung
Begründung: Der in der AG entstandene Gewinn in Höhe von 276 Tsd. EUR soll vorgetragen werden. Das ist angesichts des Konzernjahresfehlbetrags in Höhe von 620 Tsd. EUR in Ordnung.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen in der herausfordernden Zeit gut geführt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025
Zustimmung
Begründung: Laut seinem Bericht hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontrolliert und beraten.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026
Ablehnung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft länger als 10 Jahre. Die SdK fordert, dass spätestens nach 10 Jahren ein Wechsel der Wirtschaftsprüfergesellschaft erfolgt. Das fördert die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
6. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
6. a) Herr Horst Mantay,
Ablehnung
Begründung: Herr Mantay ist aktiver Wirtschäftsprüfer und hat bereits 3 Mandate in Aufsichtsräten. Das hier zur Wahl stehende Mandat ist sein viertes. Die SdK fordert, dass Aufsichtsräte, die aktiv tätig sind, höchstens drei Aufsichtsratsmandate ausüben. Dies soll sicherstellen, dass sie sich in der erforderlichen Intensität dieser wichtigen Aufgabe widmen können.
6. b) Frau Bea Tonkens,
Zustimmung
Begründung: Frau Tonkens vertritt die Familie des Großaktionärs.
6. c) Herr Dr. Johannes Waitz,
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Waitz ist qualifiziert und hat nicht zu viele weitere Mandate.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich