1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Zustimmung
Begründung: Wie in den Vorjahren soll wieder eine Dividende von € 0,65 je Aktie ausgeschüttet werden. Die Gewinnausschüttung von € 60,9 Mio. entspricht einer Ausschüttungsquote von 81,85% des AG-Bilanzgewinns bzw. 50,36% des Konzerngewinns.
Die von der SdK geforderte regelmäßige Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses wird damit erfüllt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die vom Vorstand in den letzten Jahren betriebenen Anstrengungen zur Steigerung des Neugeschäfts bei gleichzeitigem verstärktem Fokus auf Kosteneffizienz zeigen positive Wirkung. Das Konzernergebnis 2025 konnte deutlich auf € 121 Mio. (Vorjahr 2024: € 35 Mio.) gesteigert werden. Möglich wurde dies durch ein sehr gutes Segmentergebnis der Schaden-/Unfallversicherung, welches auch durch eine sehr positive Schadenentwicklung begünstigt wurde. Ein noch besseres Gesamtergebnis wurde verhindert durch einen rückläufigen Segmentgewinn "Personenversicherung" infolge höherer Risikovorsorge und Absicherungsmaßnahmen gegen Zinsänderungsrisiken und einem negativen Segmentergebnis "Wohnen" von € minus 117 Mio. infolge einer einmaligen Belastung durch die Neubewertung der latenten Steuern.
Auch die forcierten Maßnahmen des Vorstand zur digitalen Transformation verdienen Lob. Stark zu kritisieren ist hingegen, dass der Vorstand auch in diesem Jahr dem Wunsch vieler Aktionäre nach Ausrichtung einer Präsenz-Hauptversammlung nicht nachgekommen ist und wieder nur eine virtuelle HV durchführt. Trotz dieser Kritik stimmen wir der Entlastung des Vorstands zu.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. Negativ anzumerken ist jedoch, dass auch der Aufsichtsrat wieder die Durchführung einer virtuellen HV gebilligt hat.
5. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Darstellung des Vergütungsberichts ist verständlich und vollständig. Einer Bewilligung steht nichts entgegen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2026 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2027 und vorsorgliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
6. a) Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die zur Wiederwahl stehende EY GmbH & Co,KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiterhin nicht die Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden.
Wir verweisen auf die im Zuge der Wirecard-Skandals auch von der SdK veröffentlichten Einzelheiten. Im April 2023 hat die Aufsicht APAS gegenüber EY die höchstmögliche Strafe verhängt. EY darf in Deutschland 2 Jahre lang keine neuen Prüfungsmandate bei börsennotierten Gesellschaften übernehmen.
6. b) Vorsorgliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6a
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll von je € 27.500 auf € 37.000 jährlich angehoben werden. Im Gegenzug sollen Sitzungsgelder entfallen.
Die Höhe der vorgeschlagenen neuen Grundvergütung ist angemessen und findet unsere Zustimmung.
8. Wahl zum Aufsichtsrat -Dr. Christof Hasenburg
Zustimmung
Begründung: Herr Dr.Hasenburg scheint die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Einigung und Vertretung aller Anteilseigner zu erfüllen. Dr.Hasenburg übt kein weiteres Mandat in anderen Aufsichtsraten oder Kontrollgremien aus.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich