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CECONOMY AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.02.2026
Sprecher: Alexander Elsmann

CECONOMY AG
Benrather Straße 18-20
40213 Düsseldorf
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/25 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Auch wenn im letzten Jahr ein Verlust (-0,07 €/Aktie) erwirtschaftet wurde, schreitet der Umbau des Konzerns weiter voran. Kritisch wird jedoch zu hinterfragen sein, ob es bei der Zusage bleibt im nächsten Jahr wieder eine Dividende ausschütten zu wollen. Außerdem wird kritisch zu hinterfragen sein, ob der Vorstand einem möglichen Verlangen des neuen Hauptaktionrs JD.com entsprechen würde ein Delisting der Aktie und ein Squeezeout zu unterstützen.

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats scheint dieser den Vorstand hinreichend beraten und überwacht zu haben.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26, des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025/26 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025/26

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl der seit drei Jahren prüfenden PWC bestehen keine Bedenken. Das Gesamthonorar beträgt wie im Vorjahr 7 Mio. €, sonstige Leistungen über die Abschlussprüfung hinaus wurden nicht erbracht.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


5.1. Herrn Christoph Vilanek,

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden bestehen keine Bedenken, Herr Vilanek ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.

5.2. Herrn Dr. Stephan Fanderl,

Zustimmung

Begründung: Gegen die Neuwahl bestehen keine Bedenken, Herr Dr Fanderl ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.

5.3. Herrn Erich Schuhmacher,

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wiederwahl bestehen keine Bedenken, Herr Schumacher ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Zustimmung

Begründung: Der Bericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG und scheint die Vergütungsstruktur hinreichend transparent darzustellen.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Das vergütungssystem erscheint von der Struktur her ausgewogen und geeignet die beiden Vorstandsmitglieder hinreichend zu inzentivieren, auch wenn die Erhöhung der Höchstvergütung um 20 % problematisch erscheint.

8. Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2022/I und des Genehmigten Kapitals 2022/II sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) und entsprechende Anpassung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I i.H.v. bis zu ca. 35 % des Grundkapitals gegen Geld- und/oder Sacheinlagen wird abgelehnt, auch da noch 3 weitere bedingte Kapitalia i.H.v. zusammen weiteren ca 20 % des Grundkaitals bestehen.

9. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

Ablehnung

Begründung: Eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals wird, insbesondere ohne Beschränkung des Nutzungszwecks, grds. abgelehnt.

10. Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien wird grundsätzlich abgelehnt.

11. Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen vom 12. April 2022 sowie Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022/II und des Bedingten Kapitals 2022/III sowie entsprechende Anpassung der Satzung

Ablehnung

Begründung: Da zahlreiche weitere Ermächtigungen für Bedingte Kapitaia bestehen, wird die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals abgelehnt.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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