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Dürr AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2026
Sprecher: Rechtsanwalt Herbert Wild

Dürr AG
Carl-Benz-Strasse 34
74321 Bietigheim-Bissingen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft schüttet 27,1 % vom Konzernjahresergebnis aus. Damit liegt sie unter der von der SdK als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Konzernergebnis von 40 % bis 60 %.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Seiten gut gesteuert. Der Umsatz ist leicht gesunken. Das Ergebnis nach Steuern konnte auch aufgrund eines Unternehmensteilverkaufes gesteigert werden. Die Dividende wird um 0,10 € von 0,70 € auf 0,80 € erhöht.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Überwachungpflicht gegenüber dem Vorstand nachgekommen. Es fanden fünf ordentliche Sitzungen sowie eine außerordentliche Sitzung und eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates statt. Davon fünf in Präsenz sowie jeweils eine in hybriden und virtuellen Format. Der Aufsichtsrat war grundsätzlich vollständig vertreten bis auf seltene Ausnahmen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte und des Prüfers für die Nachhaltigkeitserklärung


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 zu wählen.

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.

5.2 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

Zustimmung

Begründung: Siehe Punkt 5.1.

6. Billigung des geprüften Vergütungsberichts 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist geprüft, nachvollziehbar und verständlich.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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