1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat stets klar kommuniziert, dass er die 2G Energy als wachstumsorientiertes Technologieunternehmen führen will und freie Mittel weitgehend in Wachstum investieren möchte. Die Aktienkursentwicklung (+12,30 Euro in 2025) hat den Erfolg dieser Positionierung bestätigt. Deshalb kann die SdK entgegen unserer sonstigen Forderung (mindestens 40% Ausschüttungsquote vom EPS 0,93 EUR) einer Ausschüttungsquote von 22,5% (0,21 Euro Dividende) ausnahmsweise zustimmen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Es wurde in der Berichtsperiode mit 12,30 Euro Kursgewinn je Aktie ein schöner Shareholder Return für die Aktionäre erzielt. Die Wachstumsstrategie des Unternehmens konnte hinsichtlich des Börsenkurses erfolgreich umgesetzt werden. Beim Ergebnis hinterließen die Arbeiten am neuen ERP-System, sowie Investitionen in den Aufbau einer leistungsfähigeren Organisation jedoch deutliche Spuren. Die SdK geht jedoch von nur temporären Einschnitten aus, da sich die Entwicklung des Wachstums sowohl beim Umsatz, wie aber auch bei der Profitabilität im laufenden Jahr absehbar beschleunigen sollte. Dem Vorstand kann eine gute Performance bescheinigt werden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichtes traf sich der Aufsichtsrat in der Berichtsperiode zu fünf Sitzungen, bei 100%tiger Präsenz seiner Mitglieder. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen gemäß §171 AktG nachgekommen. Zu hinterfragen ist allerdings, wieso es zu einem Beratungsauftrag auf vertraglicher Basis für das AR-Mitglied Grotholt kam. Die SdK lehnt für Aufsichtsräte geschäftliche Beziehungen mit dem eigenen Unternehmen ab.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: PricewaterhouseCoopers prüfte den Jahresabschluss das elfte Jahr in Folge. Die SdK hatte bereits in der vorletzten HV darauf hingewiesen, dass sie eine erneute Bestellung von PwC ablehnen wird, da die SdK-Richtlinien zwingend einen Wechsel des Prüfers nach zehnjähriger ununterbrochener Prüfung vorsehen, um eingeschliffene Verfahrensweisen zu vermeiden und weiterhin eine objektive und neutrale Prüfung zu gewährleisten.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Die zukünftige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll je nach Funktion bis zu 54.000 Euro betragen, zuzüglich 1.000 Euro Sitzungsgelder. Die SdK hält diese Vergütungen hinsichtlich der Größe und Struktur des Unternehmens, sowie im Vergleich mit ähnlich strukturierten Unternehmen für angemessen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich