TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Aufgrund wieder deutlich verbesserter Ergebniszahlen soll die Dividende um 40% auf € 2,80 (Vorjahr € 2,00) erhöht werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 36,3% des Konzerngewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Die Ausschüttungsquote steht damit im Einklang mit der Dividendenpolitik des Unternehmens, die eine jährliche Ausschüttung von 30-50% vorsieht.
Trotz der deutlichen Anhebung der Dividende wird aufgrund des um 67% gestiegenen Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen in diesem Jahr die nach den Richtlinien der SdK geforderte regelmäßige Ausschüttungsquote von 40-60% nicht ganz erreicht. Im Hinblick auf eine Dividendenkontinuität findet der Gewinnverwendungsvorschlag jedoch unsere Zustimmung.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Vorstand leistet hervorragende Arbeit. Dies spiegeln auch die sehr guten Geschäftszahlen 2025 wider. Das Umsatzwachstum hat sich über Produktbereiche, Kategorien, Märkte und Vertriebskanäle hinweg deutlich ausgeweitet. Die Profitabilität des Unternehmens hat sich stark verbessert. Damit hat sich Adidas auch wieder deutlich besser entwickelt als die direkten Konkurrenten. Trotz eines weiterhin herausfordernden externen Umfelds übertrafen die Ergebnisse deutlich die ursprünglichen Erwartungen. Durch seine Entscheidungen hat der Vorstand erreicht, dass das Unternehmen weiter seine Markenattraktivität steigern konnte, das Produktsortiment und den marktgesteuerten Markteinführungsprozess verbessern konnte. Auch das Finanzprofil des Unternehmens ist stark.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht ist umfassend, nachvollziehbar, transparent und erfüllt die formalen Anforderungen nach § 162 AktG.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6.1 Ian Gallienne
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die einer Wiederwahl von Herrn Gallienne entgegenstehen würden.
Im vergangenen Jahr 2025 hat Gallienne seine operative Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Groupe Bruxelles Lambert aufgegeben und ist nun Vorsitzender des Kontrollorgans dieser Bankengruppe. Außerdem besitzt er noch Mandate bei Perod Ricard und SGS. Einschließlich der Aufsichtsratstätigkeit bei Adidas hat Herr Gallienne somit insgesamt 5 Mandate (Vorsitz bei Groupe Bruxelles Lambert zählt doppelt). Nach den SdK-Overboarding-Richtlinien soll die Anzahl von 5 Mandaten bei Berufsaufsichtsräten nicht überschritten werden. Somit stimmen wir der Wiederwahl zu.
TOP 6.2 Nassef Sawiris
Ablehnung
Begründung: Als operativ tätige Person ist Herr Sawiris neben seiner AR-Tätigkeit bei Adidas derzeit noch Pflichtkontollorgan bei einem ausländischen Unternehmen. Darüber hinaus ist Herr Sawiris Mitglied in weiteren 4 ausländischen Organisationen als Aufsichtsrat oder Beirat.
Nach den SdK-Richtlinien ist damit die zulässige Höchstgrenze an Mandaten für operativ tätige Personen überschritten. Wir müssen deshalb die Wiederwahl ablehnen.
TOP 6.3 Mathias Döpfner
Ablehnung
Begründung: Neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE übt Dr.Döpfner noch Kontrollmandate bei 3 ausländischen Unternehmen aus. Unter anderem ist er Präsident des Verwaltungsrats der Axel Springer AG in Zürich. Dies stellt jedoch kein Konzernmandat dar, da die frühere Konzernmutter Axel Springer SE sich 2023 von dem Engagement bei der Axel Springer AG in Zürich vollständig getrennt hatte.
Zusammen mit einer AR-Tätigkeit bei Adidas würde Herr Döpfner somit 4 AR-Mandate ausüben. Damit würde er nach den SdK-Richtlinien die zulässige Höchstgrenze von 3 Mandaten für operativ tätige Personen überschreiten. Aus Overboarding-Gründen müssen wir deshalb die Wahl von Herrn Döpfner ablehnen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Die vorgesehenen Änderungen des Vergütungssystems finden unsere Zustimmung bzw. sind akzeptabel.
Allerdings enthält auch der geänderte Beschlussvorschlag unverändert Regelungen, denen die SdK nicht zustimmt. Die SdK ist grundsätzlich der Auffassung, dass variable Vergütungen eine überwiegend mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollten. Gemäß dem Beschlussvorschlag beträgt bei den erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten der Anteil mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage weiterhin nur 40% der Gesamtvergütung. Auch das weiterhin zu hohe Versorgungsentgelt von 30% der Grundvergütung findet nicht unsere Zustimmung. Die SdK sieht einen Betrag von maximal 5% der Fixvergütung oder maximal 3% der Gesamtvergütung als Beteiligung an der Altersversorgung als angemessen an.
Die SdK lehnt deshalb das Vergütungssystem auch in der vorgelegten Form ab.
TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegten Anpassung des Vergütungssystems, die eine mögliche Bereitstellung von Adidas-Produkten zur repräsentativen Zwecken betrifft, kann zugestimmt werden.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und des Bedingten Kapitals 2022, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, den Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die in der Beschlussfassung vorgesehenen Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ab.
TOP 10 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 10.1 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer sprechen würde. Die Prüfungsgesellschaft hat auch im vergangenen Jahr keinerlei Zahlungen für Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen erhalten. Die von der SdK geforderte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung wurde somit eingehalten.
TOP 10.2 Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 10.1
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich