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GRENKE AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.04.2026
Sprecher: Dr. Carola Rinker

GRENKE AG
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der grenke AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die grenke AG und den grenke Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der grenke AG

Zustimmung

Begründung: Trotz der vergleichsweise niedrigen Dividende wird eine Zustimmung empfohlen: Die Gesellschaft schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 0,42 € je Aktie aus. Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,29 € ergibt sich damit eine Ausschüttungsquote, die deutlich unterhalb der von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger angestrebten Bandbreite von 40 % bis 60 % liegt. Allerdings entspricht diese Ausschüttungspolitik mit rund einem Drittel des Konzernergebnisses der langfristigen Dividendenstrategie der Grenke AG. An diese Zusage hat sich die Gesellschaft in den letzten Jahren auch gehalten.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1 Dr. Sebastian Hirsch

Zustimmung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist der Verkauf des defizitären Segmentes (Factoring). Seit der Aufarbeitung der Shortseller-Attacke im Herbst 2020 hat sich Grenke sehr positiv entwickelt.

TOP 3.2 Gilles Christ

Zustimmung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist der Verkauf des defizitären Segmentes (Factoring). Seit der Aufarbeitung der Shortseller-Attacke im Herbst 2020 hat sich Grenke sehr positiv entwickelt.

TOP 3.3 Dr. Martin Paal

Zustimmung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist der Verkauf des defizitären Segmentes (Factoring). Seit der Aufarbeitung der Shortseller-Attacke im Herbst 2020 hat sich Grenke sehr positiv entwickelt.

TOP 3.4 Isabel Tufet Bayona (Mitglied des Vorstands seit 1. September 2025)

Zustimmung

Begründung: Die wirtschaftliche Lage kann als gut beurteilt werden. Erfreulich ist der Verkauf des defizitären Segmentes (Factoring). Seit der Aufarbeitung der Shortseller-Attacke im Herbst 2020 hat sich Grenke sehr positiv entwickelt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1 Jens Rönnberg (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 4.2 Moritz Grenke (stellvertretender Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 4.3 Norbert Freisleben

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 4.4 Nils Kröber

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 4.5 Dr. Ljiljana Mitic

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 4.6 Manfred Piontke

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates fällt durch einen außergewöhnlich hohen Detaillierungsgrad auf – ein Niveau, das in dieser Form nur selten zu finden ist. Das Gremium gibt darin einen sehr transparenten Einblick in seine Tätigkeit. Positiv hervorzuheben ist zudem die Offenlegung der individuellen Qualifikationsprofile sämtlicher Mitglieder sowie deren durchweg hohe Anwesenheitsquote. Darüber hinaus werden auch absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrates dargestellt, wodurch sich der Bericht im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen deutlich abhebt.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Zustimmung

Begründung: Da die BDO den Jahresabschluss des Unternehmens erst seit 2020 prüft, bestehen im Hinblick auf die Mandatsdauer keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit. Einer Bestellung von BDO als Abschlussprüfer steht somit nichts entgegen. Auch wurden keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, sodass insoweit ebenfalls keine Einwände gegen eine Wiederwahl bestehen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Da die BDO den Jahresabschluss des Unternehmens erst seit 2020 prüft, bestehen im Hinblick auf die Mandatsdauer keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit. Einer Bestellung von BDO als Abschlussprüfer steht somit nichts entgegen. Auch wurden keine wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, sodass insoweit ebenfalls keine Einwände gegen eine Wiederwahl bestehen.

TOP 7 Beschlussfassung zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds: Herrn Moritz Grenke

Zustimmung

Begründung: Moritz Grenke verfügt über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen, zudem bestehen keine Anhaltspunkte für eine problematische Amtshäufung durch zahlreiche Aufsichtsratsmandate. Er hat an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen; eine Ausnahme ergab sich aufgrund möglicher Interessenkonflikte (vgl. Geschäftsbericht 2025, S. 13). Vor diesem Hintergrund bestehen keine Bedenken gegen eine Zustimmung.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG, und über die entsprechende Änderung von § 10 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Positiv hervorzuheben ist, dass die Vergütung ausschließlich als feste Vergütung ausgestaltet ist. Vor dem Hintergrund steigender gesetzlicher Anforderungen und des damit verbundenen höheren Zeitaufwands für die Mitglieder des Aufsichtsrates ist die Erhöhung als sachgerechte Anpassung einzuordnen.

TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Die SdK sieht die beantragte Ermächtigung kritisch. Zwar ist die Einziehung eigener Aktien grundsätzlich positiv zu bewerten. Der Beschlussvorschlag geht jedoch deutlich darüber hinaus und eröffnet eine Vielzahl weiterer Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Dies betrifft unter anderem den Einsatz für Akquisitionen, für Schuldverschreibungen sowie für Vergütungsprogramme. Nach den SdK-Richtlinien sind sowohl Aktienrückkäufe als auch Bezugsrechtsausschlüsse restriktiv zu handhaben. Vor diesem Hintergrund ist der Beschlussvorschlag insgesamt zu weit gefasst, sodass wir gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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