TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Da der Großaktionär leider schon seit vielen Jahren völlig destruktiv jeden noch so kleinen Dividendenvorschlag der Verwaltung ablehnt, stimmt die SdK dem Dividendenvorschlag zu. Obwohl die Höhe der Dividende mit der Mindestdividende nach dem Aktiengesetz natürlich viel zu niedrig und die Einstellung des restlichen Bilanzgewinns in andere Gewinnrücklagen abzulehnen ist. Allerdings ist zu befürchten, dass die Dividendenzahlung auch diesmal wieder abgelehnt wird.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Aufgrund der Verschmelzung im letzten Geschäftsjahr sind die Geschäftszahlen etwas schwierig zu beurteilen und zu vergleichen. Die wirtschaftliche Entwicklung verlief aber zufriedenstellend und im Rahmen der Erwartungen. Auch die Prognosen sind weiterhin positiv.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Soweit su dem AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt. Dabei ist die Verschmelzung im letzten Jahr zu beachten und die damit verbundenen Veränderungen auch im Aufsichtsrat.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Zustimmung
Begründung: Da sich die steuerlichen Beratungsleistungen noch in einem akzeptablen Rahmen von unter 20% des Abschlussprüferhonorars bewegen, kann die Zustimmung zur Wiederwahl des Abschlussprüfers erfolgen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Reduzierung von 6 auf 5 Mitglieder im Aufsichtsrat ist unproblematisch und ohne Nachteile für die Aktionäre. Damit ist die Beschlussfähigkeit auch beim Ausfall eines Mitglieds im AR weiterhin gesichert.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich