TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS AG und den Konzern zum 30. September 2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand musste in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld seine Jahresprognose korrigieren. Der dadurch verursachte Kurssturz führte für die Aktionäre per Jahresende zu einem negativen Return auf ihr Investment. Allerdings konnten die Umsatzerlöse und das Ergebnis des Konzerns gesteigert werden (Ergebnis AG nach HGB = 0,0). Die Prognose für das laufende Jahr sieht eine moderate, stabile Entwicklung vor. Alles in allem kann die SdK den Vorstand daher entlasten. Zu hinterfragen ist allerdings, wieso wieder nur eine rein virtuelle Hauptversammlung angeboten wird. Die SdK sieht hierin eine Einschränkung der Möglichkeit für Aktionäre , mit den Führungsgremien, wie aber auch insbesondere mit den anderen Aktionären, optimal wirksam zu kommunizieren.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich seines Berichtes haben die Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme von drei Sitzungen an allen relevanten Meetings teilgenommen. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben des §171 AktG wurden erfüllt. Auch der AR muss sich allerdings erneut die Frage gefallen lassen, wieso wieder nur eine virtuelle HV veranstaltet wird, was nach Auffassung der SdK nicht dem Interesse der Mehrheit der Aktionäre entspricht.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Zustimmung
Begründung: Die KPMG AG soll erneut zum Abschlussprüfer für 2025/ 2026 berufen werden. In der vorherigen Periode wurden für 300TEUR "sonstige Leistungen" erbracht (Gesamthonorar 3,6 Mio. EUR). Normalerweise lehnt die SdK nicht-prüferische Leistungen eines Abschlussprüfers ab, um weitere kommerzielle Interessen des Prüfers, welche die neutrale und objektive Prüfung beeinflussen könnten, auszuschließen. In diesem Fall liegt der Anteil dieser nicht-prüferischen Leistungen unter 20% vom Gesamthonorar, was nach den SdK-Richtlinien noch akzeptiert werden kann. Der Aufsichtsrat sollte in der HV aber erklären, ob zukünftig weitere nicht-prüferische Aufträge an KPMG vorgesehen sind. Ansonsten erfüllt KPMG die Anforderungen der SdK an Abschlussprüfer.
TOP 5 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde formell nach den Vorgaben des §162 AktG von KPMG geprüft und testiert. Die inhaltlichen Angaben im Vergütungsbericht sind ausführlich und berichten auch inhaltlich detailliert über die gewährten und gezahlten Vergütungen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich