1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der GESCO SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Es sollen 20 Cent als Dividende ausgeschüttet werden (Vorjahr 10 Cent). Das entspricht einer Ausschüttungsquote von nur 21% (Vorjahr 24%) und ist weit entfernt von der Forderung der SdK nach einer Ausschüttung von 40 % bis 60 % des Konzernergebnisses. Im Übrigen wird kritisiert, dass die Gesellschaft den Aktienrückkauf gegenüber der Dividende priorisiert.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigem Jahr hat der Vorstand das Ergebnis je Aktie von 0,42 auf 0,96 € je Aktie gesteigert. Die Eigenkapitalquote liegt nach wie vor bei 60%.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Herr Stefan Heimöller
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Kontrollaufgaben erfüllt. Das zeigt sein ausführlicher Bericht.
4.2 Herr Jens Große-Allermann
Zustimmung
Begründung: siehe 4.1
4.3 Frau Dr. Nanna Rapp
Zustimmung
Begründung: siehe 4.1
4.4 Herr Dr. Mathias Saggau
Zustimmung
Begründung: siehe 4.1
4.5 Herr Klaus Möllerfriedrich
Zustimmung
Begründung: siehe 4.1
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung jeweils für das Geschäftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026)
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Wechsel des Abschlussprüfers. In 2025 hat der bisherige Abschlussprüfer Forvis Mazars keine Sonstigen Leistungen und keine Steuerberatung erbracht.
5.2 Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Zustimmung
Begründung: Es ist sinnvoll, dass der Abschlussprüfer auch den Nachhaltigkeitsbericht erstellt.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich