TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Nach vielen Geschäftsjahren mit stabiler beziehungsweise ansteigender Dividendenzahlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024/2025 eine deutliche Absenkung der Dividende von 0,85 Euro je Aktie auf 0,40 Euro je Aktie vor. Der Dividendenvorschlag steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem erheblichen Einbruch des Jahresüberschusses von 5,3 Mio. Euro im Vorjahr auf nunmehr 1,3 Mio. Euro. Bei 3.250.436 ausgegebenen Aktien ergibt sich hieraus eine Ausschüttungssumme von rund 1,3 Mio. Euro, sodass der Jahresüberschuss vollständig an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist diese Ausschüttung angesichts der deutlich verschlechterten Ertragslage kritisch zu sehen, sie erscheint jedoch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich soliden Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vertretbar. Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 76,6 % sowie ein Nettofinanzguthaben von 18,3 Mio. Euro aus; verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bestehen lediglich in untergeordneter Größenordnung von unter 1 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund ist die Ausschüttung weder aus Liquiditäts- noch aus Substanzerwägungen zu beanstanden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Dividendenkontinuität sowie der in den SdK-Abstimmungsrichtlinien vorgesehenen Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen von einer moderaten Ausschüttungsquote abzuweichen, kann der Beschlussvorschlag mitgetragen werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
Ablehnung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2024/2025 erlitt die Gesellschaft einen gravierenden wirtschaftlichen Einbruch. Der Umsatz reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 16 %, der Jahresüberschuss brach um etwa 75 % ein. Parallel hierzu verlor die Aktie im Kalenderjahr 2025 erheblich an Wert und fiel von rund 18 Euro zeitweise auf etwa 11 Euro. Damit endete abrupt eine über mehr als ein Jahrzehnt hinweg weitgehend konstante Phase positiver Ergebnisentwicklung und stabiler Kursperformance. Die vom Vorstand vorgetragenen Begründungen für diese Entwicklung bleiben in ihrer Tiefe und Trennschärfe unzureichend; insbesondere wird nicht nachvollziehbar zwischen temporären konjunkturellen Effekten und strukturellen Defiziten differenziert. Bereits aus wirtschaftlicher Sicht ist daher eine deutliche Zielverfehlung festzustellen, unterstrichen von zwei Gewinnwarnungen. Hinzu treten im Berichtsjahr schwerwiegende Vorgänge im Bereich der Corporate Governance. Am 30. September 2025 wurde ein nicht abschließend geklärter Sachverhalt in einer ausländischen Tochtergesellschaft bekannt, der dazu führte, dass der Abschlussprüfer zunächst die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks verweigerte. Am selben Tag kündigte Vorstandsmitglied Ulrich Ermel an, seinen Vorstandsdienstvertrag nicht über das Jahr 2026 hinaus fortzuführen. Nur wenige Tage später, am 6. Oktober 2025, wurde die Vorstandsvorsitzende Sandra Maile mit sofortiger Wirkung abberufen. Innerhalb kürzester Zeit verlor die Gesellschaft damit faktisch ihre gesamte operative Führung unmittelbar sowie perspektivisch. Der Konzernabschluss konnte erst am 25. November 2025 und damit mit erheblicher Verzögerung festgestellt und schließlich testiert werden. Ungeachtet der späteren Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks begründen sowohl der zeitweilige Prüfungsvermerkvorbehalt als auch die offenkundigen Führungs- und Kontrollmängel erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung im Berichtsjahr. Unter Berücksichtigung der massiven wirtschaftlichen Zielverfehlung sowie der gravierenden Governance-Defizite kann auf Grundlage der derzeitigen Informationslage weder Sandra Maile noch Ulrich Ermel für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung erteilt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen erhebliche Zweifel daran, dass der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben durchgehend mit der erforderlichen Konsequenz wahrgenommen hat. Der Aufsichtsratsbericht dokumentiert eine in weiten Teilen dysfunktionale Zusammenarbeit mit dem Vorstand. So konnte eine Aufsichtsratssitzung am 4. Juli 2024 aufgrund bestehender Unstimmigkeiten mit dem Vorstand nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Auch die Sitzung vom 7. August 2024 musste ohne Ergebnis vertagt werden, da wesentliche Planungsprämissen als nicht tragfähig angesehen und zur Überarbeitung an den Vorstand zurückverwiesen wurden. Der Aufsichtsrat selbst berichtet damit ungewöhnlich offen über erhebliche interne Spannungen, fehlende Planungssicherheit und grundlegende Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vorstands. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten eine Intensivierung der Überwachung, eine strukturelle Stärkung der Governance sowie gegebenenfalls personelle Konsequenzen auf Vorstandsebene zwingend erfolgen müssen. Stattdessen blieb der Aufsichtsrat ersichtlich reaktiv und beschränkte sich auf das bloße Zurkenntnisnehmen fortbestehender Konfliktlagen. Dass es in der Folge rund ein Jahr später zu einem vollständigen personellen Zusammenbruch der Vorstandsebene kam, scheint eine absehbare Eskalation eines bereits frühzeitig erkennbaren Governance-Versagens. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Aufsichtsrat über einen längeren Zeitraum nicht Herr der Lage war und seiner Rolle als zentrales Kontrollorgan nicht gerecht wurde. Die verspätete und letztlich nur noch reaktive Befassung mit offenkundigen Führungs- und Organisationsdefiziten stellt einen klaren Verstoß gegen die Anforderungen ordnungsgemäßer Überwachung dar. Vor diesem Hintergrund kann dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024/2025 keine Entlastung erteilt werden. Zugleich hält die SdK eine personelle und strukturelle Neuaufstellung des Aufsichtsrats für zwingend erforderlich. Die Erweiterung des Gremiums auf fünf Mitglieder sowie die Wahl von mindestens zwei neuen, unabhängigen Anteilseignervertretern wird ausdrücklich befürwortet. Die derzeitige Gesamtvergütung des Aufsichtsrats in Höhe von rund 113 TEUR erscheint für ein dreiköpfiges Gremium angesichts der Unternehmensgröße und der angespannten Lage ohnehin überdimensioniert; sie kann bei gleichbleibender Gesamthöhe und gleichzeitiger Erweiterung des Gremiums mitgetragen werden, sofern hierdurch eine substanzielle Stärkung der Unabhängigkeit, Expertise und tatsächlichen Kontrollfähigkeit des Aufsichtsrats erreicht wird.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt mit der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, München, zum fünften Mal in Folge denselben Abschluss- und Konzernabschlussprüfer vor. Weder im Hinblick auf die fachliche Qualifikation noch mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte oder Unabhängigkeitsbedenken bestehen aus Sicht der SdK durchgreifende Einwände gegen die erneute Bestellung. Die Dauer des Mandats bewegt sich weiterhin in einem vertretbaren Rahmen und lässt für sich genommen noch keine prüferische Nähe erkennen, die die notwendige professionelle Distanz infrage stellen würde. Positiv hervorzuheben ist insbesondere das Verhalten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr aufgetretenen Governance-Sachverhalt bei einer ausländischen Tochtergesellschaft. Das klare und nachvollziehbare Einschreiten des Abschlussprüfers, verbunden mit der ausdrücklichen Androhung der Verweigerung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, dokumentiert eine konsequente Wahrnehmung der kritischen Prüferfunktion. Zugleich wurde nachfolgend eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der Gesellschaft fortgeführt, die letztlich zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks führte. Dieses Vorgehen zeigt, dass der Abschlussprüfer sowohl seine Kontroll- und Schutzfunktion gegenüber den Aktionären als auch seine beratende Rolle im Rahmen des gesetzlich Zulässigen sachgerecht und ausgewogen ausgeübt hat. Vor diesem Hintergrund wird die Wiederwahl von Rödl & Partner GmbH für das Geschäftsjahr 2025/2026 ausdrücklich unterstützt.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaft FORTEC Power GmbH
Zustimmung
Begründung: Der vorgesehene Ergebnisabführungsvertrag zwischen der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft als Organträgerin und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft FORTEC Power GmbH entspricht einem klassischen konzernrechtlichen Ergebnisabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG und dient der konzerninternen Ergebnissteuerung sowie der Herstellung einer ertragsteuerlichen Organschaft nach §§ 14, 17 KStG. Da keine außenstehenden Gesellschafter vorhanden sind, sind weder Ausgleichs- noch Abfindungsregelungen erforderlich; auch eine Vertragsprüfung nach § 293b AktG ist entbehrlich. Die Regelungen zur Gewinnabführung und Verlustübernahme orientieren sich an §§ 301 und 302 AktG und sind rechtlich wie wirtschaftlich unauffällig. Der Vertrag ist aus Aktionärssicht nicht zu beanstanden und wird daher unterstützt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich