1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cantourage Group SE zum 31. Dezember 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn ist erfreulich, aber immer noch zu klein für eine sinnvolle Dividendenzahlung. Außerdem befindet sich die junge Gesellschaft noch in einer starken Wachstums- und Investitionsphase.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist weiterhin auf einem starken Wachstumskurs und hat Umsatz und Jahresüberschuss erheblich verbessert. Allerdings liegt bisher schon wieder wie in den Vorjahren noch immer kein geprüfter Konzernabschluss vor. Dieser soll erst zur HV vorliegen. Ohne den testierten Konzernabschluss zur HV kann aber keine Entlastung erfolgen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers. Allerdings gibt es keine Angaben zum Honorar für den Abschlussprüfer und, ob dieser noch andere Leistungen bei der Gesellschaft erbracht hat. Dies muss auf der HV erst noch erfragt werden.
6. Änderung von § 15.1 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Reduzierung von 4 auf 3 Aufsichtsratsmitglieder ist schlicht Unsinn. Es gibt keine Begründung dafür. Bei nur noch 3 AR Mitgliedern besteht immer die Gefahr, dass beim Ausfall eines weiteren AR Mitglieds der Aufsichtsrat nicht mehr handlungsfähig ist. Z.B. wäre die Entsendung im letzten Jahr dann gar nicht möglich gewesen.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
7 a) Herr Christian Schreyer,
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl des Kandidaten spricht.
7 b) Herr Bernd Fischer,
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl des Kandidaten spricht.
8. Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung von § 9 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. Außerdem ist der neue mögliche Bezugsrechtsausschluss von bis zu 20 % des Grundkapitals für Bareinlagen völlig inakzeptabel und abzulehnen.
9. Aufhebung der bisherigen und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre
Ablehnung
Begründung: Schon der Rückkauf von eigenen Aktien ist fraglich, da die Gesellschaft weiter wachsen und investieren will und dafür die Liquidität benötigt. Der mögliche Einzug von eigenen Aktien aber ist völliger Unsinn, weil damit Kapital vernichtet wird, das für das weitere Wachstum benötigt wird.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich