1. Entzug des Vertrauens gegenüber dem ehemaligen Vorstandsmitglied Jörg Neuß
Ablehnung
Begründung: Es liegen aktuell keine Informationen vor, warum dem ehemaligen Vorstandsmitglied das Vertrauen entzogen werden soll. Deshalb ist vor der HV eigentlich keine Entscheidung für die Abstimmung möglich, zumal auch seit Jahren keine Jahresabschlüsse der Gesellschaft vorliegen und die Lage der Gesellschaft damit völlig undurchsichtig ist. Ohne ausführliche Informationen und Erklärungen auf der HV über die Lage der Gesellschaft und die möglichen Verfehlungen des Vorstandsmitglieds könnte der Antrag auf Vertrauensentzug nur abgelehnt werden. Bei detaillierter Begründung ist ansonsten natürlich auch eine Zustimmung möglich.
2. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf den Nachweisstichtag
Zustimmung
Begründung: Diese Satzungsänderung ist für die Aktionäre unproblematisch und entspricht der neuen Gesetzeslage.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich