TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Seit dem Geschäftsjahr 2017 praktiziert E.ON eine Politik stetig steigender Dividendenausschüttungen; auch für das Geschäftsjahr 2025 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat eine weitere Anhebung der Dividende von 0,55 € auf 0,57 € je Aktie vor. Dies entspricht, bezogen auf das berichtete Ergebnis je Aktie von 0,66 €, einer Ausschüttungsquote von rund 86 % und überschreitet damit die von der SdK im Regelfall als sachgerecht erachtete Bandbreite von 40 bis 60 % des Konzernjahresüberschusses deutlich. Dies ist aus Aktionärssicht durchaus kritisch zu würdigen, denn die Ausschüttung erfolgt nicht aus einer ersichtlich komfortablen finanzwirtschaftlichen Ausgangslage heraus, sondern bei einem negativen Free Cashflow von rund 293 Mio. € im Geschäftsjahr 2025 sowie Finanzverbindlichkeiten von 37,4 Mrd. € zum 31. Dezember 2025; damit treten Fragen der finanziellen Belastbarkeit, der Zinsabhängigkeit und der Refinanzierung des Konzerns mit besonderer Deutlichkeit hervor. Gleichwohl ist der Dividendenvorschlag im Gesamtzusammenhang vertretbar; der Rückgang des ausgewiesenen Ergebnisses lässt nämlich nicht auf eine strukturelle Schwäche des operativen Geschäftsmodells schließen, sondern ist wesentlich im Kontext der massiv ausgeweiteten Investitionstätigkeit zu sehen: Die zahlungswirksamen Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf 8,509 Mrd. €, für den Zeitraum bis 2030 sind Investitionen von insgesamt rund 48 Mrd. € vorgesehen. Diese Investitionen dienen namentlich dem Ausbau und der Modernisierung der Netzinfrastruktur und sollen die künftige Ertragskraft des Konzerns stärken. Im Ergebnis wird dem Gewinnverwendungsvorschlag daher zugestimmt; zugleich wird der Vorstand gehalten sein, auf der Hauptversammlung näher darzulegen, wie der Investitionshochlauf bis 2030 finanzwirtschaftlich tragfähig ausgestaltet und ab welchem Zeitpunkt mit einer belastbaren Umwandlung der erheblichen Vorleistungen in nachhaltig gesteigerte Ertragskraft zu rechnen ist.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2025 hat der Vorstand die strategische Ausrichtung auf Netzausbau, Digitalisierung und infrastrukturbasiertes Wachstum stringent weiterverfolgt. Zugleich ist festzuhalten, dass der ausgewiesene Konzernüberschuss im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig war und auch der Free Cashflow mit rund minus 293 Mio. € negativ ausfiel. Hinzu treten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 37,4 Mrd. € zum 31. Dezember 2025, sodass die finanzwirtschaftliche Belastbarkeit des bis 2030 vorgesehenen Investitionshochlaufs einer besonders sorgfältigen Beobachtung bedarf. Ebenfalls kritisch zu würdigen ist, dass die vom Vorstand in den Vordergrund gestellten bereinigten Ergebnisgrößen die tatsächliche Entwicklung des berichteten Konzernüberschusses nur eingeschränkt abbilden und deshalb ein erhöhtes Maß an Transparenz im Kapitalmarkt- und Aktionärsdialog erfordern. Gleichwohl lässt die Geschäftsentwicklung nicht auf eine strukturelle Schwäche des operativen Geschäftsmodells schließen; vielmehr steht die Ergebnisentwicklung wesentlich im Zusammenhang mit der ausgeweiteten Investitionstätigkeit im Netzbereich. Wenn der Vorstand ausführt, der hohe und planbare Bedarf an Investitionen in die Energieinfrastruktur bilde das Fundament für Stabilität und Wachstum, so mag dies strategisch nachvollziehbar sein; auf der Hauptversammlung wird jedoch näher darzulegen sein, wann sich dieses Fundament nicht nur in steigenden Investitionssummen, sondern auch in einer belastbar wachsenden Ertragskraft niederschlägt, sodass die Entlastung des Vorstands auch im Jahr 2030 gleichwohl noch erteilt werden kann.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Investitionsplanung, die finanzielle Lage sowie Fragen der Digitalisierung, Cybersicherheit und der Geschäftsfeldentwicklung ersichtlich begleitet. Positiv hervorzuheben sind die durchgehend hohen Teilnahmequoten, das Fehlen erkennbarer Overboarding-Fälle mit Ausnahme der Person des Aufsichtsratsvorsitzenden, der Umstand, dass die Zugehörigkeitsdauer der Mitglieder keine übermäßige personelle Verfestigung erkennen lässt, sowie die erkennbare Sorgfalt bei der Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Gleichwohl bleibt der Aufsichtsratsbericht in wesentlichen Teilen zu abstrakt. So wird auf strategische Beratungen und ergriffene Maßnahmen verwiesen, ohne dass hinreichend konkret offengelegt würde, zu welchen Ergebnissen diese Strategieüberprüfungen geführt haben und welche Maßnahmen hieraus im Einzelnen abgeleitet wurden. Auch fällt negativ auf, dass die einzelnen Sitzungen nicht mit Datum, Themenzuschnitt und jeweiligem Beratungsgegenstand nachvollziehbar dargestellt werden. Dies erschwert den Aktionären die gebotene Beurteilung, ob der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungspflicht in der inhaltlichen Tiefe und zeitlichen Adäquanz nachgekommen ist. Dass im Plenum lediglich vier Sitzungen stattfanden, erscheint bei einem DAX-Konzern in einer Phase tiefgreifender struktureller und regulatorischer Umbrüche zumindest bemerkenswert niedrig, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass wesentliche Vorarbeiten in den Ausschüssen geleistet wurden. Bei der Person des Aufsichtsratsvorsitzenden Erich Clementi wird man mit Blick auf die Mandatsdichte und den Umstand, dass im Jahr 2026 die Zehnjahresgrenze seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat überschritten wird, perspektivisch die Frage einer personellen Erneuerung mit Auslaufen des Mandats im Jahr 2027 erörtern können.
TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und der Prüfer für eine prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2026 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027; Wahl der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: An der fachlichen Eignung, Branchenkenntnis und prüferischen Kompetenz von KPMG bestehen keine Zweifel; auch im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sind im Fall von E.ON keine ins Gewicht fallenden Einschränkungen erkennbar. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass KPMG erst seit dem Geschäftsjahr 2021 ununterbrochen als Konzernabschlussprüfer der E.ON SE tätig ist und der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Alexander Bock diese Funktion erst zum zweiten Mal wahrnimmt. Hinzu kommt, dass neben Abschlussprüfungs- und Bestätigungsleistungen keine Nicht-Prüfungsleistungen erbracht wurden, sodass keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche oder funktionale Verflechtung bestehen, die geeignet wäre, die gebotene prüferische Distanz zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund bestehen gegen die Wiederwahl keine durchgreifenden Bedenken; die Wiederwahl wird ausdrücklich befürwortet.
TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass es sich hierbei um eine nicht bindende, rein konsultative Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG handelt. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts nach Maßgabe des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. Da diese formalen Berichtsanforderungen aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.
TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7 a) Herrn Ulrich Grillo
Zustimmung
Begründung: Ulrich Grillo verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung börsennotierter Industrieunternehmen sowie über belastbare Kenntnisse in Strategie, Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Governance. Seine bisherige Tätigkeit im Aufsichtsrat der E.ON SE seit 2019, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender, spricht zudem für Kontinuität in einer Phase erheblicher investiver und regulatorischer Herausforderungen. Positiv zu würdigen ist ferner, dass keine ins Gewicht fallenden Einschränkungen seiner Unabhängigkeit gegenüber der Gesellschaft offengelegt sind. Zwar ist seine Mandatsdichte mit Blick auf seine Funktion als Vorstandsvorsitzender der GRILLO-Werke AG und den Vorsitz im Aufsichtsrat der Rheinmetall AG nicht völlig unproblematisch; sie erreicht vorliegend aber noch kein Ausmaß, das die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mandats bei E.ON als ernstlich zweifelhaft erscheinen ließe. Im Ergebnis überwiegen daher Kontinuität, Erfahrung und fachliche Eignung, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt wird.
TOP 7 b) Frau Helene von Roeder
Zustimmung
Begründung: Helene von Roeder verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in leitenden Finanzfunktionen großer börsennotierter Unternehmen über ausgeprägte Expertise in den Bereichen Kapitalmarkt, Finanzierung, Rechnungslegung und strategische Unternehmenssteuerung. Gerade vor dem Hintergrund des erheblichen Investitionshochlaufs bei E.ON und der damit verbundenen Anforderungen an Kapitaldisziplin, Bilanzfestigkeit und Refinanzierungsfähigkeit stellt diese finanzwirtschaftliche Kompetenz eine besonders sachgerechte Ergänzung des Aufsichtsrats dar. Positiv hervorzuheben ist ferner, dass keine ins Gewicht fallenden Einschränkungen ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Gesellschaft ersichtlich sind. Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte für eine Mandatsüberlastung; vielmehr spricht der Umstand, dass neben ihrem aktiven Vorstandsmandat bei Merck keine weiteren Mandate wahrgenommen werden, für eine klare Fokussierung auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats. Fachliche Eignung, finanzielle Expertise und Unabhängigkeit liegen damit in jeder Hinsicht vor, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt wird.
TOP 7 c) Herrn Dr. Dominik von Achten
Zustimmung
Begründung: Dr. Dominik von Achten verfügt als Vorstandsvorsitzender der Heidelberg Materials AG über einschlägige Erfahrung in strategischer Unternehmensführung und internationaler Steuerung komplexer Investitions- und Transformationsprozesse. Gerade vor dem Hintergrund des langfristig angelegten Investitionsprogramms von E.ON sowie der damit verbundenen Anforderungen an industrielle Skalierung, Kapitaldisziplin und operative Umsetzung stellt diese Erfahrung eine sachgerechte Ergänzung des Aufsichtsrats dar. Positiv hervorzuheben ist ferner, dass keine ins Gewicht fallenden Einschränkungen seiner Unabhängigkeit gegenüber der Gesellschaft ersichtlich sind. Mit Blick auf die Mandatsbelastung bewegt sich seine Bestellung nicht mehr in einem gänzlich spannungsfreien Bereich, da neben seinem aktiven CEO-Vorstandsmandat bereits weitere Kontrollmandate wahrgenommen werden und mit dem Mandat bei E.ON die für berufstätige Vorstände maßgebliche Schwelle erreicht wird. Dies erscheint vorliegend noch vertretbar, gibt aber Anlass, die künftige Mandatsdichte aufmerksam im Blick zu behalten. Fachliche Eignung, strategische Führungserfahrung und Unabhängigkeit liegen damit insgesamt in überzeugender Weise vor, sodass dem Wahlvorschlag zugestimmt wird.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich