1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b, 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Die geplante Ausschüttung einer vorgeschlagenen Dividende von € 0,85 (VZ) liegt zwar leicht unter der des Vorjahres von € 0,90, aber deutlich über dem Ergebnis pro Aktie von € 0,58 (VZ). Obwohl gewissermaßen die Dividendenzahlung aus der Substanz erfolgt ist dies zu rechtfertigen, da der freie Cash-Flow in 2025 sehr gut ist, obwohl immer noch Sonderfaktoren aus der Übernahme von Ideal das Ergebnis belasteten. Die EK-Quote hat sich leicht von 20,9% auf 22,3% verbessert und der bereinigte Verschuldungsgrad ist mit 2.0x (Vj 2,6x) recht solide.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Trotz einem sehr schwierigen Umfeld hat sich Villeroy recht gut geschlagen. Das adjustierte operative Ergebnis blieb weitgehend stabil. Und trotz hohen Integrationskosten von Ideal (€ 39 Mio) hat sich das ausgewiesene EBIT deutlich von € 39 Mio auf € 59 Mio erholt (auch weil Bewertungseffekte keine Rolle mehr spielten (VJ minus € 26 Mio). Es sieht so aus, dass die Integration von Ideal gut vorankommt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ideal, die größte Akquisition der Firmengeschichte, scheint recht zügig integriert zu werden. Dabei werden Kosten gesenkt und Synergien gehoben. Nach und nach verbessern sich die finanziellen Kennzahlen und die gesamte Finanzsituation ist solide. Strategisch könnte sich die Akquisition von Ideal als wichtig erweisen, da Ideal ein Kunden- und Preissegment bedient, das unter dem Niveau von Villeroy (alt) liegt. Gerade in schwierigen Zeiten kann dies von Vorteil sein. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
5 a) Die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 bestellt.
Zustimmung
Begründung: Deloitte prüft seit drei Jahren. Die gesamten Gebühren sind von € 3,2 Mio auf € 2,9 Mio gesunken (wie im Vorjahr bemängelt) und nähern sich den üblichen Gebühren an. Vermutlich ist ein Teil immer noch der Integration von Ideal geschuldet. Sonstige Beratungsleistungen, die nicht zwingend oder inhaltlich sinnvoll sind (z.B. die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts) spielen keine größere Rolle.
5 b) Die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stuttgart, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Zustimmung
Begründung: Deloitte prüft seit drei Jahren. Die gesamten Gebühren sind von € 3,2 Mio auf € 2,9 Mio gesunken (wie im Vorjahr bemängelt) und nähern sich den üblichen Gebühren an. Vermutlich ist ein Teil immer noch der Integration von Ideal geschuldet. Sonstige Beratungsleistungen, die nicht zwingend oder inhaltlich sinnvoll sind (z.B. die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts) spielen keine größere Rolle.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ klar und übersichtlich. Die gesamte Vergütung bewegt sich im Rahmen des von der HV genehmigten Modells.
7. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
7 a) Dr. Tilman Krauch
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung von Dr. Krauch, ehemaliger Vorstand von Freudenberg und früher vielfältige verantwortungsvolle Tätigkeiten bei BASF, scheint gegeben zu sein. Dr. Krauch hat zwei weitere Mandate bei der K+S sowie eine Beiratstätigkeit bei der Ardex GmbH. Damit ist keine Ämterhäufung gegeben und Herr Dr. Krauch sollte ausreichend Zeit für seine AR Tätigkeit haben.
7 b) François Villeroy de Galhau
Zustimmung
Begründung: Herr de Galhau bringt umfangreiche Erfahrungen aus den früheren Tätigkeiten im Französischen Finanzministerium und bei BNP mit. Als ehemaliger Präsident der französischen Nationalbank kommt sicherlich ein großes Netzwerk sowie breite wirtschaftspolitische Erfahrungen hinzu.
8. Beschlussfassung über die Neuregelung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die jährliche fixe Basisvergütung von € 50 Tsd erscheint angemessen, zumal durch den Zukauf von Ideal die Komplexität und der Aufwand deutlich zugenommen haben dürften. Das pauschale fixe Sitzungsgeld von € 12,5 Tsd ist ebenfalls akzeptabel. Die gesonderte Ausweisung dieses Posten (anstatt die auf die fixe Basisvergütung aufzuschlagen) hat für den Aktionär Vorteile, da sich dadurch die Aufschläge z.B. für den AR Vorsitz nicht zusätzlich erhöhen.
9. Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Anpassung an übliche AR Bedingungen wie bei anderen Aktiengesellschaften auch.
10. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und der Ideal Standard GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Ergebnisabfindungsvertrag mit der 100% Tochter Ideal Standard GmbH erlaubt die bessere Nutzung von Synergien und eine vereinfachte Integration. Wir werten dies auch als ein Zeichen, dass die Integration von Ideal mehr oder weniger planmäßig vorankommt und die Risiken inzwischen überschaubarer sind.
11. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und der Villeroy & Boch Vilbotec GmbH
Zustimmung
Begründung: Optimierte Steuerung der 100% Tochter durch stärkere Einbeziehung in der Konzernverbund.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich