1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2.1 Jakub Baran
Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen hat zum wiederholten Male Verluste erwirtschaftet, auch wenn sich die Ergebnisse etwas verbessert haben. Das Eigenkapital ist fast aufgezehrt. Die für Akquisen aufgewandten Kaufpreise haben zu neuerichen Goodwill-Positionen in der Bilanz geführt, auf die in den letzten Jahren laufend Abschreibungen vorzunehmen waren, weil die Ziele verfehlt wurden. Die generelle Strategie der Fokussierung auf ein Geschäftsmodell, das fragwürdig bleibt, gefährdet den Fortbestand des Unternehmens.
2.2 Tomasz Baran
Ablehnung
Begründung: wie 2.1.
2.3 Thomas Pfaadt
Ablehnung
Begründung: wie 2.1.
2.4 Dr. Cornelia Wittke-Kothe
Begründung: Da dieses Vorstandsmitglied erst im Laufe des Jahres in den Vorstand eintrat, ist nicht einschätzbar, wie weit sie für die Entwicklung mit verantwortlich ist.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Dr. Peter Greiner
Ablehnung
Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat sich um seine Aufgaben gekümmert und darüber angemessen berichtet. Er ist aber mit verantwortlich dafür, dass die Lage des Unternehmens gerade in Deutschland bereits laut Geschäftsbericht ein begrenztes Fortführungsrisiko bedeutet wegen Kapitalverzehrs. HIer hätte schärfer auf Kostenkontrolle gedrungen werden müssen. Weiter ist der AR dafür verantwortlich, dass trotz Verlustsituation Boni an den Vorstand gezahlt werden.
3.2 Dr. Tobias Silberzahn
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
3.3 Frank Köhler
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
3.4 Paul Owsianowski
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
3.5 Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
3.6 Konrad Miterski
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
3.7 Florian Schuhbauer
Ablehnung
Begründung: wie 3.1.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen Finanzinformationen der Gesellschaft sowie über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie Prüfer für Zwischenfinanzberichte und sonstige unterjährige Finanzinformationen
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen PWC spricht.
4.2 Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen PWC spricht.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Bericht ist transparent und ausführlich. Die Billigung des Berichts ist unabhängig von der Qualität des Vergütungssystems selbst.
6. Aufsichtsratswahl
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Frank Köhler
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint passend qualifiziert und zeitlich ausreichend verfügbar.
6.2 Paul Owsianowski,
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint passend qualifiziert und zeitlich ausreichend verfügbar.
6.3 Michał Kwiatkowski
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint passend qualifiziert und zeitlich ausreichend verfügbar.
6.4 Konrad Miterski,
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat erscheint passend qualifiziert und zeitlich ausreichend verfügbar.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Gerade angesichts der konkreten Situation des Unternehmens erscheint es verfehlt, die kurzfristige variable Vergütung an das EBITDA anzuknüpfen, weil nämlich dann Boni auch ohne Erwirtschaftung der Kapitalkosten, sondern bei Verlusten gewährt werden. Außerdem sind Change-of-Control-Klauseln abzulehnen. Die Veränderungen gegenüber dem bisherigen System erscheinen geeignet, machen das System aber insgesamt noch nicht zustimmungsfähig.
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Zunächst einmal hat die Gesellschaft gar keine ausreichenden Mittel, um Aktien zurück zu kaufen. Weiter sind die vorgesehenen Verwendungszwecke teilweise abzulehnen, etwa der Einsatz als Tauschwährung bei Unternehmenserwerben.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich