TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2025
Zustimmung
Begründung: Es werden knapp über 40 % des Konzernjahresergebnisses ausgeschüttet. Damit liegt die Ausschüttungsquote innerhalb der von der SdK empfohlen Spanne von 40 % bis 60 %, mit welcher die Aktionäre am Konzernergebnis beteiligt werden sollen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Umsatzerlöse konnte um 24 % gesteigert werden. Ebenso das Ergebnis je Aktie. Der Vorstand hat das Unternehmen durch schwierige wirtschaftliche Zeiten gut geführt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist soweit ersichtlich seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen und hat in elf Aufsichtsratssitzungen, davon fünf ordentliche in Präsenz und fünf außerordentliche Sitzungen seine Beratungs- und Überwachungspflicht erfüllt. Grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen herrschte vollständige Anwesenheit.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2026, sofern eine solche durchgeführt wird, bestellt
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.
TOP 5.2 Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Prüfer des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt
Zustimmung
Begründung: Siehe Punkt 5.1
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der geprüfte Vergütungsbericht ist nachvollziehbar und verständlich.
TOP 7 Änderung § 8 Abs. 1 der Satzung (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder)
Zustimmung
Begründung: Der Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder kann zugestimmt werden. Für die Größe des Unternehmens ist die Anzahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern angemessen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 8.1 Dipl.-Ing. Andreas Thun
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist der vorgeschlagene Kandidat sach- und fachkundig und nicht overboarded.
TOP 8.2 Prof. Michaela Dickgießer
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist die vorgeschlagene Kandidatin sach- und fachkundig und nicht overboarded.
TOP 8.3 Dipl.-Ing. (FH), M.A. Christina Greschner
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist die vorgeschlagene Kandidatin sach- und fachkundig und nicht overboarded.
TOP 8.4 Dr. Johannes Haupt
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist der vorgeschlagene Kandidat sach- und fachkundig und nicht overboarded.
TOP 8.5 Dr. Gottfried Greschner (Ersatzmitglied)
Zustimmung
Begründung: Siehe Punkt 8.4
TOP 9 Ergänzung von § 15 der Satzung (Virtuelle Hauptversammlung)
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt generell eine Hauptversammlung im Präsenzformat, idealerweise in hybridem Format.
Einer Satzungsermächtigung für den Vorstand zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung wird nicht zugestimmt.
TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldvorschreibungen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich