1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRATON SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des für die TRATON SE und den TRATON Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag wird eine Ausschüttungsquote von ca. 30% des Konzernüberschusses vorgeschlagen. Die SdK fordert grundsätzlich eine Quote von 40-60%, trägt den Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund der geopolitischen und volkswirtschaftlichen Situation aber mit.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen erscheint solide aufgestellt und konnte, wenn auch rückläufig, noch immer ein positives Ergebnis erzielen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des AR-Berichts scheint der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen zu sein.
5. Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit 2008 gab es den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz einschlägiger Medienberichterstattung und Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen der Wirecard im Zeitraum 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang, auch auf Nachfrage der SdK, keine Klarstellung von Seiten EY zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, solange EY nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt.
6. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, weil er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.
7. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert von operativ tätigen Personen, maximal drei zusätzliche AR-Mandate wahrzunehmen. Diese Zahl wird überschritten, auch die Belastung mit Mandaten im Konzernverbund der VW AG ist immens.
Darüber hinaus würden wir einen externen Kandidaten gegenüber einem Vertreter des Großaktionärs bevorzugen.
8. Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 5 der Satzung und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder der TRATON SE
Zustimmung
Begründung: Die AR-Vergütung ist insgesamt im akzeptablen Rahmen. Daher kann der Anpassung zugestimmt werden.
9. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind tragbar. Nachteile für den Streubesitz sind nicht wahrscheinlich.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich