1. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den vorliegenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BGAV) ab. Der BGAV mag formal ausreichend sein – ökonomisch ist er jedoch für Minderheitsaktionäre, welche das jetzige Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, sehr schwach formuliert und risikobehaftet. Er schützt die Branicks-Konzernstruktur und nicht die Minderheitsaktionäre.
Nicht abschließend beurteilt werden kann die finanzielle Angemessenheit der Ausgleichs- (§304) und Abfindungszahlungen (§305). Der von der Gesellschaft beauftragte Prüfungsbericht wurde mit Datenstand 5. Januar 2026 erstellt. Der Jahresabschluss und ein Geschäftsbericht 2025 der VIB Vermögen AG liegen den außenstehenden Aktionären bisher nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat besteht aus drei der Muttergesellschaft "Branicks Group AG" nahestehenden Aufsichtsräten. Eine satzungsgemäße vierte Aufsichtsratsposition ist seit mehreren Monaten vakant.
Insbesondere im Hinblick auf die fortlaufenden Transaktionen mit der Muttergesellschaft sowie der geplanten Implementierung des o.g. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist eine Nachbesetzung des vierten, unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds wichtiger denn je.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich