Back

Advanced Bitcoin Technologies AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.08.2026
Sprecher: Tom Jakobi

Advanced Bitcoin Technologies AG
c/o TechQuartier, Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. a) Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand hat mittlerweile zwar die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet, um das Krypto-Guthaben wieder zugänglich zu machen und die MiCAR-Lizenz zu beantragen. Allerdings wurde die Lizenz nicht rechtzeitig zum 1.7. erlangt, weshalb wesentliches Geschäft für die AG bis auf weiteres entfällt. Darüber hinaus ist die Informationspolitik für die Aktionäre grob lückenhaft.

2. b) Tobias Zander, Vorstandsmitglied

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand hat mittlerweile zwar die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet, um das Krypto-Guthaben wieder zugänglich zu machen und die MiCAR-Lizenz zu beantragen. Allerdings wurde die Lizenz nicht rechtzeitig zum 1.7. erlangt, weshalb wesentliches Geschäft für die AG bis auf weiteres entfällt. Darüber hinaus ist die Informationspolitik für die Aktionäre grob lückenhaft.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025


Keine Abstimmung erforderlich


3. a) Dr. Thomas Feldkircher, Aufsichtsratsvorsitzender

Zustimmung

Begründung: Wir sehen keine entscheidenden Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

3. b) Liutauras Varanavičius, Stv. Aufsichtsratsvorsitzender

Zustimmung

Begründung: Wir sehen keine entscheidenden Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

3. c) Dr. Siegfried Herzog, Aufsichtsratsmitglied

Zustimmung

Begründung: Wir sehen keine entscheidenden Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Die Heinrich & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann aus unserer Sicht als Prüfer gewählt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen