TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll bei einem Ergebnis je Aktie von 0,252 Euro eine Dividende pro Aktie von 0,11 Euro an die Aktionäre ausgekehrt werden. Dieses entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 44%, was innerhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsbandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses liegt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, bei einem erwartbar rückläufigen Umsatz wieder ein signifikant positives Ergebnis je Aktie zu erwirtschaften und damit auch die auszuschüttende Dividende wieder zu verdienen. Das Geschäftsmodell scheint weiterhin intakt zu sein, die vertriebliche Reorganisation sinnvoll. Die Bilanzstruktur ist solide, der Free Cashflow überzeugt. Wermutstropfen ist die Entwicklung beim Total Shareholder Return (TSR), der auf Jahresbasis nicht vom Fleck gekommen ist.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK aus dem Bericht des Aufsichtsrats erkennbar, ist der Aufsichtsrat, u.a. in sechs formellen Plenums- und diversen Ausschusssitzungen, seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen.
TOP 5 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat: Herrn Prof. Dr. Gregor Solfrian
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Prof. Solfrian gibt es seitens der SdK keine Bedenken.
TOP 6 Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Einwände.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Bedenken.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des überprüften Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Für die Beurteilung des vorgelegten Vorstandsvergütungssystems ist das Leitbild der SdK, die den Vorstand eher als Unternehmer denn als Angestellten sieht, heranzuziehen. Gemessen daran ist im vorliegenden Fall der Anteil der fixen Vergütung zu hoch und der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung zu gering. Mit Blick allein auf die variablen Vergütungsbestandteile fordert die SdK zudem eine Vergütung auf einer nahezu ausschließlich mehrjährigen Bemessungsgrundlage, was, wenn überhaupt, eine lediglich geringe kurzfristige variable Vergütung vorsieht. Kritisch sieht die SdK zudem jegliche Bereinigungen von Erfolgsparametern für die variable Vergütung, welche grundsätzlich den Raum für diskretionäre Eingriffe lassen. Im vorliegenden Fall sollte der Fokus daher eher auf berichteten Ergebniszahlen sowie dem absoluten Total Shareholder Return im Betrachtungszeitraum liegen und auf ein bereinigtes Konzern-EBIT verzichtet werden. Ebenfalls eher verzichtbar, da ebenfalls für diskretionäre Eingriffe anfällig und vergleichsweise schwer quantifizierbar, sind aus Sicht der SdK die mit 20% im LTI gewichteten so genannten nichtfinanziellen Erfolgsparameter. Ferner sieht das Vergütungssystem grundsätzlich von der SdK nicht goutierte Change-of-Control-Klauseln vor.
TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung und die Ergänzung von § 16 Absatz (2) Satzung (Ort der Hauptversammlung)
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK unproblematisch, erweitert die Möglichkeiten des Vorstands eine Präsenzhauptversammlung durchzuführen und hat darüber hinaus klarstellenden Charakter.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich