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Scout24 SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.2026
Sprecher: Daniel Bauer

Scout24 SE
Bothestr. 11-15
81675 München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 SE und den Scout24-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB* und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Scout24 SE für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 45 % dar. Damit werden die Anforderungen der SdK vollumfänglich erfüllt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Alle wesentlichen Finanzkennzahlen konnten erneut gesteigert werden. Scout24 ist Marktführer im Bereich Immobilienvermittlung in Deutschland. Die Gesellschaft ist bestens positioniert, diese Stellung in Zukunft zu halten bzw. noch ausbauen zu können.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung


Keine Abstimmung erforderlich


5. a. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), mit Sitz in Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. PwC wird zudem, jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 (§ 115 Abs. 7 WpHG) bestellt.Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeit beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüfungsverordnung) auferlegt wurde.

Zustimmung

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll erneut für 2026 als Abschlussprüfer sowie als Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen und als Nachhaltigkeitsprüfer für die Scout24 SE bestellt werden. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die einer Bestellung für das Geschäftsjahr 2026 entgegenstehen.

5. b. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), mit Sitz in Frankfurt am Main, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinn der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD durch die Hauptversammlung erfolgt vor dem Hintergrund der CSRD, die bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen war, für den Fall, dass in Umsetzung der CSRD eine solche Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich wird. Die Umsetzung der CSRD ist in Deutschland bisher noch nicht erfolgt. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie („CSRD-Umsetzungsgesetz“) im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht.

Zustimmung

Begründung: Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll erneut für 2026 als Abschlussprüfer sowie als Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen und als Nachhaltigkeitsprüfer für die Scout24 SE bestellt werden. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die einer Bestellung für das Geschäftsjahr 2026 entgegenstehen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht erscheint transparent und es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass vom Vergütungssystem abgewichen wurde. Daher kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die Änderung von § 13 der Satzung und über das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Die Steigerung der Aufsichtsratsvergütung kann nicht zugestimmt werden. Zwar ist die Scout24-Aktie im DAX 40 gelisted, der Umfang der Geschäftstätigkeit und das damit einhergehende Risiko für die Aufsichtsräte ist jedoch deutlich geringer als bei einem gewöhnlichen DAX-Mitglied. Bei einem jährlichem Umsatz von 650 Mio. Euro und einem EBITDA von rund 406 Mio. Euro bewegt sich die Gesellschaft auf MDAX-Niveau. Auch weist der Risikobericht des Unternehmens keine relevanten großen Geschäftsrisiken aus und diese haben sich in 2025 auch nicht wesentlich verändert, bzw. wird das Risiko des Know-How-Abflusses in 2025 erstmals als gering eingeschätzt.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft ist solide aufgestellt und erzielt starke Cashflows. Da man auch bereits angemessene Dividenden zahlt, erscheinen auch zukünftig Aktienrückkaufprogramme sinnvoll. Daher kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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