TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der GAG Immobilien AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es werden ca. 80% des Bilanzgewinns als Dividende ausgeschüttet. Allerdings wurden ca. 50% des Jahresüberschusses in "andere Gewinnrücklagen", wie auch in den Vorjahren in der Gesellschaft behalten. Dementsprechend ist die Dividende bei ca. 40% des Konzernjahresüberschuss. Basierend auf der SdK Vorgabe einer Ausschüttung von 40-60% kann hier zugestimmt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand war in der Lage, das EBIT über das der letzten Jahre zu steigern. Aufgrund des positiven Wirtschaftens kann dem Vorstand eine Entlastung erteilt werden.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in enger Abstimmung auch außerhalb der regulären Sitzungen unterstützt. In 2025 haben 8 Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Eine Übersicht über die Teilnahme der AR-Mitglieder wird nicht gegeben. Es wird nur mitgeteilt, das kein AR-Mitglied an mehr als 50% der Sitzungen gefehlt hat. Der Bericht des ARV ergeht sich in Floskeln und Gemeinplätzen. Herr Pütz sieht den Public CGK für seine Arbeit als maßgeblich. Tatsächlich ist die GAG AG ein börsennotiertes Unternehmen und unterliegt damit dem AKTG und dem DCGK.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Die Deloitte prüft erst seit 2023 und hat keine relevanten Beratungsmandate. Der Wahl des Abschlussprüfers kann zugestimmt werden.
TOP 6 Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Es ist keine Einzelwahl vorgesehen, Kriterien der SdK für die Berufung von Aufsichtsratsmitgliedern wie persönliche und fachliche Eignung können nur unzureichend berücksichtigt werden. Wenn die Verwaltung vor oder während der HV Einzelwahl beschließen sollte, würde die SdK ihr Votum noch einmal überdenken und möglicherweise, bei entsprechender Information über die Lebensläufe der Kandidatinnen oder Kandidaten, die Wahl im Einzelfall zu befürworten.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich