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Siemens Aktiengesellschaft

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.02.2026
Sprecher: Rechtsanwalt Markus Kienle

Siemens Aktiengesellschaft
Wittelsbacherplatz 2
80333 München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2024/2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit mehr als 43% des Konzernjahresüberschusses innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60% des Konzern-jahresüberschusses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


3.1 Dr. Roland Busch (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz und den Gewinn nach Steuern abermals steigern, auch wenn im Gewinn nach Steuern der Einmaleffekt aus dem Verkauf von Innomotics mit einem Veräußerungserlös von mehr als EUR 3,00 Mrd. und einem Gewinn von mehr als EUR 2,00 Mrd. enthalten ist, was einen Einmaleffekt darstellt. Die Gesellschaft hat eine neue Wachstumsstrategie in der von Ihnen erkannten Wachtsumsfelder mit einem Schwerpunkt auf KI verabschiedet und ist dabei mit dem geplanten Spin-Off von Healthineers das Technologieprofil weiter zu schärfen und Komplexität zu reduzieren. Die beiden großen Akquisitionen von Altair und Insightful Science Holdings LLC, die zusammen ein Volumen von EUR 12,80 Mrd. umfassten, müssen nun zügig gewinnbringend in die Gesellschaft intergriert und die Umsatz, Synergie- und Wachstumspotentiale gehoben werden. Denn der Gewinn nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten ist um 6,50% zurückgegangen, was zu einer Reduktion der EK-Rendite im Vergleich zum Gewinn nach Steuern inklusive des Einmaleffekts aus dem Verkauf von Innomotics um mehr als 2%-Punkte führt.

3.2 Veronika Bienert

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

3.3 Dr. Peter Körte

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

3.4 Cedrik Neike

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

3.5 Matthias Rebellius

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

3.6 Prof. Dr. Ralf P. Thomas

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

3.7 Judith Wiese

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


4.1 Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Ausweislich des sehr ausführlichen Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen. Mit der Begleitung und Umsetzungskontrolle der neuen Strategie "One Tech Company" und der Umsetzungskontrolle der digitalen Plattform Siemens XCelerator und dem Schwerpunkt auf KI hat der Aufsichtsrat auch wichtige und richtige Akzente gesetzt.

4.2 Birgit Steinborn (stellvertretende Vorsitzende)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.3 Dr. Werner Brandt (weiterer stellvertretender Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.4 Tobias Bäumler

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.5 Dr. Regina E. Dugan

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.6 Dr. Andrea Fehrmann

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.7 Bettina Haller (Mitglied bis 13. Februar 2025)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.8 Oliver Hartmann

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.9 Keryn Lee James

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.10 Jürgen Kerner

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.11 Saskia Kraußer (Mitglied seit 25. Februar 2025)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.12 Martina Merz (Mitglied bis 13. Februar 2025)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.13 Dr. Christian Pfeiffer

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.14 Benoît Potier

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.15 Hagen Reime

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.16 Kasper Rørsted

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.17 Dr. Ulf Mark Schneider (Mitglied seit 13. Februar 2025)

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.18 Dr. Nathalie von Siemens

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.19 Dorothea Simon

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.20 Mimon Uhamou

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

4.21 Grazia Vittadini

Zustimmung

Begründung: vgl.. Begründung zu TOP 4.1

4.22 Matthias Zachert

Zustimmung

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 4.1

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts, des Prüfers für eine Schlussbilanz nach Umwandlungsgesetz sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Es ist allerdings auf der HV zu erfragen, welcher Betrag der sonstigen Bestätigungsleistungen auf Pflichtaufgaben des Abschlussprüfers entfiel. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt die Erbringung von Nichtprüfungs-leistungen und weiteren gesetzlich nicht verpflichtend durch den Abschlussprüfer zu erbringenden Leistungen nur mit, wenn diese in einem engen Zusammenhang mit dem Abschluss stehen und einen Anteil von maximal 25% am Prüfungshonorar nicht überschreiten.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht ist zwar durchaus umfangreich, aber gut lesbar. Durch die eingefügten Graphiken und Tabellen sind die wesentlichen Angaben gut und schnell auffindbar. Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 Abs.1,2 AktG geforderten Angaben und ist mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers versehen.

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem ist als reine Fixvergütung ausgestaltet und erfüllt damit eine zentrale Anforderung der SdK an AR-Vergütungssysteme. Auch wenn die AR-Vergütungen seit dem Jahre 2011 nicht erhöht wurde, sind allein der Verweis auf die Konstanz der Vergütung seit dem Jahre 2011 und der Entwicklung der AR-Vergütungen im DAX und der Quervergleich mit diesem keine hinreichende Begründung für eine Erhöhung. Wir erwarten uns auf der HV zu der Erhöhung mehr inhaltliche Aufklärung.

8. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung

Begründung: Die Ermächtigung erfüllt zentrale Forderungen der SdK nicht: - virtuelle HV nur bei exogenen Krisen - dauerhafte und vollständige Interaktivität, auch mit den anderen Aktionären - Parallelität der Frageformate: Möglichkeit zur Vorabeinreichung mit vorherigen Antwortpflicht sowie parallel hierzu uneingeschränktes Fragerecht auf der HV - Verschärfung des Haftungsmaßstabes bei technischen Störungen auf einfache Fahrlässigkeit nach § 276 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB. Die SdK stuft die virtuelle HV nicht als gleichwertig zur Präsenz-HV ein und akzeptiert dieses Format nur in Krisensituationen. Aber selbst in Krisensituationen muss ein derartiges virtuelles HV-Format gewissen Mindestbedingungen aufweisen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Dazu enthält die Beschlussvorlage keine Festlegungen. Generell präferiert die SdK die sog. hybride HV, da dieses Format den unterschiedlichen Präferenzen der Aktionäre am besten Rechnung tragen kann. Die von der Gesellschaft mitgeteilten Erwägungen für ein virtuelles HV-Format sind altbekannt, aber nicht überzeugend. Auch die Absicht, innerhalb der fünf Jahre eine HV als Präsenz-HV auszugestalten, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil diese Absichtserklärung keinerlei rechtliche Verbindlichkeit aufweist. Andere Gesellschaften haben dies im Jahre 2025 als Verpflichtung aufgenommen. Darüber hinaus stellt sich die Siemens AG mit dem maximal möglichen Ermächtigungszeitraum von fünf Jahren gegen die im Markt bestehende "best practise", die eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vorsieht. Es gilt zu verhindern, daß andere Gesellschaften die Beschlussvorlage der Siemens AG als neue best practise begreifen und dem nacheifern.

9. Beschlussfassung über die Streichung des Genehmigten Kapitals 2021, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung

Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits ohne das genehmigte Kapital in der Beschlussvorlage über Vorratskapitalia in Höhe von 36,25% des Grundkapitals mit einem theoretisch möglichen Bezugsrechtsausschluss von 26,25%. Die SdK trägt im Regelfall Vorratskapitalia in Höhe von maximal 25% des Grundkapitals mit, davon maximal 10% gegen Bezugsrechtsausschluss. Zur Berechnung dieser Grenzwerte werden alle Vorrats-kapitalia zusammengerechnet. Schon die noch bestehenden Vorratskapitalis überschreiten die von der SdK akzeptierten Größenordnungen. Hinzu kommt, daß die SdK nicht davon überzeugt ist, daß die Gesellschaft die Flexibilität dieses bedingten Kapitals benötigt. Schon die auslaufende Vorgänger-regelung wurde nicht genutzt. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft zum 30.09.2025 über 19.735.802,00 eigene Aktien.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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