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hGears AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.2026
Sprecher: Torsten Stefan

hGears AG
Brambach 38
78713 Schramberg
1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES DER HGEARS AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES LAGEBERICHTS DER HGEARS AG UND DES HGEARS KONZERNS, DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A, 315A HGB SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Ablehnung

Begründung: hGears steckt in einer schweren Krise aufgrund von ausbleibenden Umsätzen im ehemaligen Vorzeigesegment eBike. Der Fortbestand der hGears AG und des Konzerns ist dadurch gefährdet (siehe BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS). Der aktuelle Vorstand zeichnet sich seit nunmehr 3 Jahren verantwortlich und hat in den letzten Jahren bereits massive Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt. Initiativen des Vorstands für einen Stopp des Umsatzschwundes und für eine stärkere Auslastung des dazugehörigen Werkes sind jedoch kaum erkennbar. Das Segment verbrennt weiter fortlaufend Geld und das Unternehmen befindet sich in einer Situation, dass Unsicherheiten über den Fortbestand des Konzerns bestehen.

3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat kam regelmäßig zusammen und alle seine Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil. Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig informieren. Aus dem entsprechenden Aufsichtsratsbericht sind jedoch keine wirklichen Schwerpunkte der Arbeit erkennbar. Außerdem besteht der Anschein, dass der Aufsichtsrat die Boni- bzw. Vergütungsziele (STI) für den Vorstand in Bezug auf Umsatz und EBITDA nicht angemessen gesetzt hat (siehe Vergütungsbericht). Dies wird im Rahmen der Hauptversammlung zu diskutieren sein.

4. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026

Zustimmung

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die erneute Bestellung von BDO sprechen.

5. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält für das GJ 2025 einige nicht nachvollziehbare STI-Zielsetzungen für Boni des Vorstands. Im GJ 2025 hat der Vorstand jeweils Boni für eine 100%ige Zielerreichung beim Umsatz und beim bereinigten EBITDA erhalten, obwohl das Unternehmen den für einen profitablen Unternehmensbetrieb notwendigen Umsatz nicht erreichte. Die STI-Boni der Vorstände verfünffachten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr dadurch beinahe. Es hat den Anschein, dass durch den Aufsichtsrat die Vergütungsziele für den Vorstand in Bezug auf Umsatz und EBITDA nicht angemessen gesetzt wurden. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht selbst stellt die Vergütung transparent dar und enthält die Bestätigungen der Wirtschaftsprüfer. Dem formalen Bericht ist daher zuzustimmen.

6. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES GEÄNDERTEN VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Ablehnung

Begründung: Das Vergütungssystem ist nachvollziehbar aufgebaut und enthält zeitgemäße Elemente wie Langfristorientierung, Aktienbezug und eine ESG-Komponente. Mögliche Ziele werden vom Aufsichtsrat ausgewählt und festgelegt. Im vergangenen Geschäftsjahr führte dieser Mechanismus jedoch zu nicht nachvollziehbaren Bonuszahlungen an den Vorstand (siehe Vergütungsbericht, TOP 5). Auffällig ist außerdem, dass Clawbacks auf 50 TEUR begrenzt sind, während die mögliche Maximalvergütung der Vorstände (CAP) mit 1,3 bzw. 1,1 Mio. EUR relativ hoch angesetzt ist. Ein relativ hoher Vergütungsdeckel steht hier einem stark begrenzten Clawback-Mechanismus gegenüber. Ferner ist es dem AR erlaubt, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, wobei die Abweichungsgründe extrem weich formuliert sind. Auch vom oben genannten Cap der Maximalvergütung kann dabei im Ermessen des AR abgewichen werden.

7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG VON ZIFFER 8 ABS. 8.1 DER SATZUNG ZUR VERKLEINERUNG DES AUFSICHTSRATS VON FÜNF AUF VIER MITGLIEDER

Zustimmung

Begründung: Der Verkleinerung des Aufsichtsrat aus Kosten- und Effizienzgründen von 5 auf 4 Personen kann zugestimmt werden

8. WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT


Keine Abstimmung erforderlich


8.1 Frau Dr. Gabriele Fontane

Begründung: Formal bestehen zwar keine Bedenken gegen eine erneute Wahl, die Zustimmung zur Wiederwahl bestehender AR-Mitglieder wird jedoch von der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 3 & 5 abhängig gemacht.

8.2 Herr Daniel Michael Kartje,

Begründung: Formal bestehen zwar keine Bedenken gegen eine erneute Wahl, die Zustimmung zur Wiederwahl bestehender AR-Mitglieder wird jedoch von der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 3 & 5 abhängig gemacht.

8.3 Herr Lars Ahns,

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von Herrn Ahns kann zugestimmt werden. Es bestehen keine formalen Bedenken und er ist der Vertreter des inzwischen zweitgrößten Einzelaktionärs.

9. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERTEILUNG EINER NEUEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON AKTIENOPTIONEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS (AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2026) UND DIE AUFHEBUNG DER BESTEHENDEN ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON AKTIENOPTIONEN (AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2024), DIE SCHAFFUNG EINES NEUEN BEDINGTEN KAPITALS 2026 ZUR BEDIENUNG DES AKTIENOPTIONSPROGRAMMS 2026 UND DIE ENTSPRECHENDE ÄNDERUNG DER SATZUNG

Zustimmung

Begründung: Dem Aktienoptionsprogramm kann zugestimmt werden. Das Erfolgsziel eines Aktienkurses von mindestens EUR 3,00 ist im Interesse der Aktionäre.

30.04.2026 - Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026


Keine Abstimmung erforderlich


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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